In den letzten Monaten hat sich der politische Diskurs rund um digitale Infrastruktur deutlich verschärft. Nicht mehr nur rechtliche Compliance steht im Vordergrund, sondern die Frage, wie abhängig Europa von ausländischen Cloud- und Dateninfrastrukturen bleibt. Europäische Entscheidungsträger betrachten digital sovereignty inzwischen als strategische Priorität und warnen vor den Risiken großer externer Anbieter, deren Dienste und Infrastruktur faktisch unter ausländischen Rechtsordnungen stehen können. Gleichzeitig fordern politische Stimmen, die technologische und wirtschaftliche Abhängigkeit von USA und China zu reduzieren, um die digitale Autonomie Europas zu stärken.
Jurisdiktion schlägt Serverstandort
Ein physischer Serverstandort innerhalb der EU garantiert nicht automatisch, dass Daten tatsächlich unter europäischer Kontrolle stehen. Entscheidend ist vielmehr, welchem Rechtssystem der jeweilige Anbieter unterliegt und welche gesetzlichen Zugriffsbefugnisse darauf wirken.
Ein prominentes Beispiel dafür ist der US-CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act). Dieses 2018 verabschiedete Bundesgesetz erlaubt es US-Behörden, von in den USA ansässigen Dienstleistern elektronische Daten anzufordern, selbst wenn diese Daten physisch außerhalb der USA gespeichert sind. Damit folgt die rechtliche Zuständigkeit im Zweifel häufiger dem Anbieter und dessen rechtlicher Einbettung, nicht dem Serverstandort.
Das bedeutet konkret: Ein europäischer oder globaler Anbieter mit US-Tochter oder US-Niederlassung kann unter bestimmten Bedingungen verpflichtet werden, Daten herauszugeben, auch wenn diese auf Servern in Frankfurt, Paris oder Dublin liegen. Dieser Mechanismus verschiebt die Frage von „wo stehen die Daten?“ hin zu „unter welchem Rechtssystem stehen sie?“.
Europaweit wird diese Dynamik als strategische Herausforderung wahrgenommen. Politiker und IT-Verantwortliche ringen zunehmend mit der Frage, wie sich digitale Infrastruktur so gestalten lässt, dass sie souverän und rechtlich konsistent bleibt. Der CLOUD Act steht hier in direkter Spannung zu europäischen Ansätzen der digitalen Souveränität, weil er, anders als etwa die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Datenzugriff unabhängig vom geografischen Speicherort ermöglicht.
Was kann im Ernstfall passieren? Konkrete Risikoszenarien
Die Abhängigkeit von ausländischer digitaler Infrastruktur ist kein abstraktes Thema. Sie kann direkte operative und strategische Folgen haben:
Services können eingeschränkt oder eingestellt werden
Geopolitische Spannungen oder regulatorische Konflikte können dazu führen, dass Funktionen reduziert, Regionen ausgeschlossen oder Dienste vollständig ausgesetzt werden.
Funktionalitäten können kurzfristig verändert werden
Anbieter müssen unter Umständen gesetzliche Vorgaben ihres Heimatstaates umsetzen. Das kann zu technischen Anpassungen führen, die Einfluss auf Tracking-Setups, Datenflüsse oder Integrationen haben.
Behördlicher Zugriff kann angeordnet werden
Unter bestimmten Rechtsordnungen können staatliche Stellen Zugriff auf Daten verlangen, selbst wenn diese physisch innerhalb der EU gespeichert sind.
Vertrags- und Preissicherheit kann entfallen
Politische oder wirtschaftliche Entwicklungen können zu geänderten Vertragsbedingungen, neuen Compliance-Anforderungen oder steigenden Kosten führen.
Langfristige Strategien verlieren Stabilität
Analytics-, Marketing- und First-Party-Datenstrategien werden abhängig von rechtlichen Entwicklungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs.
Wer diese Risiken ernst nimmt, erkennt: Es geht nicht nur um Compliance, sondern um strukturelle Kontrolle.
Regulatorische Volatilität als Dauerzustand
Auch wenn transatlantische Datenübermittlungs-Regelwerke wie das EU-US Data Privacy Framework aktuell bestehen, zeigt die jüngere Entwicklung, wie instabil und umstritten die rechtliche Grundlage für Datenflüsse zwischen Europa und den USA bleibt. Strukturelle Unsicherheiten sind kein theoretisches Thema mehr, sondern Realität für Unternehmen, die auf robuste, langfristig planbare Datenstrategien angewiesen sind.
Die rechtliche Grundlage für Datenübermittlungen in die USA beruht auf einem adequacy-Beschluss der Europäischen Kommission im Rahmen des EU-US Data Privacy Framework, der im September 2025 auch durch einen Beschluss des Gerichts der Europäischen Union bestätigt wurde. Dieses Urteil lässt den transatlantischen Datenverkehr vorerst auf einer formalen rechtlichen Basis, doch gleichzeitig ist klar, dass der Rahmen weiterhin politisch und rechtlich stark umstritten ist. So gibt es bereits anhängige Verfahren und kritische Stimmen, die eine Neubewertung vor dem Europäischen Gerichtshof anstreben, weil sie Zweifel an der Angemessenheit des Schutzniveaus gegenüber US-Überwachungsgesetzen äußern.
Diese Situation ist Ausdruck einer anhaltenden regulatorischen Unsicherheit: Nach dem Schrems-II-Urteil hat sich der rechtliche Rahmen für internationale Datentransfers mehrfach verändert, ohne dass eine stabile, langfristig bindende Lösung gefunden wäre. Unternehmen müssen daher nicht nur aktuelle Vorgaben erfüllen, sondern auch kontinuierlich neu bewerten, wie sich Rechtsprechung, politische Entwicklungen und internationale Abkommen weiterentwickeln.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass rein rechtliche Mechanismen wie Angemessenheitsbeschlüsse oder Standardvertragsklauseln zwar formale Wege für Datenflüsse eröffnen können, sie ersetzen jedoch keine dauerhafte rechtliche und strategische Stabilität für Unternehmen, die auf konsistente, risikominimierte Dateninfrastruktur angewiesen sind.
Governance und Datenhoheit: Wer kontrolliert die Daten tatsächlich?
Datensouveränität endet nicht beim physischen Serverstandort. Entscheidend ist, welchem Rechtssystem ein Anbieter unterliegt, wer organisatorisch Zugriff auf Daten hat und welche Instanz im Zweifel über Weitergabe oder Einschränkung entscheidet.
Internationale Tracking-Architekturen sind häufig fragmentiert aufgebaut. Daten werden parallel an verschiedene Plattformen, Cloud-Dienste und Marketing-Tools übertragen. Dadurch entstehen nicht nur technische, sondern auch strukturelle Abhängigkeiten. Jede zusätzliche Weiterleitung vergrößert die Zahl der beteiligten Akteure – und damit die Zahl potenzieller Zugriffspunkte.
Eine souveräne Datenarchitektur verfolgt einen anderen Ansatz:
Daten werden zunächst zentral erfasst, kontrolliert verarbeitet und erst anschließend regelbasiert an nachgelagerte Systeme weitergegeben. Die Steuerungsinstanz bleibt innerhalb eines konsistenten Rechtsraums.
Datenschutz als Bestandteil der Architektur – nicht als Nachrüstung
Europäische Server-Side-Tracking-Lösungen orientieren sich zunehmend an einem architekturellen Ansatz, bei dem Datenschutz nicht nachträglich ergänzt, sondern direkt in die technische Konzeption integriert wird.
Das betrifft unter anderem:
- die Trennung von Identifikations- und Nutzungsdaten
- nachvollziehbare Datenflüsse
- die Berücksichtigung von Einwilligungen bereits auf Verarbeitungsebene
Entscheidend ist dabei weniger die einzelne Funktion als das zugrunde liegende Architekturprinzip: Daten werden kontrolliert verarbeitet, bevor sie externe Systeme erreichen.
Damit verschiebt sich der Fokus von reiner Compliance zu struktureller Risikominimierung.
Technische Absicherung sensibler Daten
Die praktische Umsetzung erfolgt über technische Mechanismen, die den Personenbezug reduzieren und den Zugriff begrenzen. Dazu gehören Verfahren zur Pseudonymisierung oder Anonymisierung, verschlüsselte Übertragungswege sowie klar definierte Zugriffsrechte.
Insbesondere im Hinblick auf besonders schützenswerte Daten ist entscheidend, dass solche Informationen gar nicht erst unnötig erhoben oder unkontrolliert weitergegeben werden. Technische Architektur wird damit zum Instrument der Governance.
Architekturen wie die patentierte JENTIS Twin Server Technologie folgen genau diesem Prinzip: Datenerfassung und Datenweiterleitung werden getrennt, sensible Informationen können vor der Übergabe an Drittsysteme kontrolliert verarbeitet oder entfernt werden.
Damit wird eine Balance erreicht:
Daten bleiben für Analyse- und Marketingzwecke nutzbar, ohne die Kontrolle über sie aus der Hand zu geben.
Operative Realität: Komplexität statt Klarheit
Auch wenn internationale Datentransfers rechtlich zulässig sind, bringen sie in der Praxis einen erheblichen operativen Mehraufwand mit sich. Jeder zusätzliche Transfer erhöht Anforderungen an Dokumentation, Risikoabwägung, Consent-Management und interne Abstimmungsprozesse. Gerade bei komplexen Tracking- und Monetarisierungs-Setups kann diese zusätzliche Komplexität zum strukturellen Risiko werden.
Eine Datenverarbeitung innerhalb der EU reduziert diese Abhängigkeiten deutlich und vereinfacht Prozesse, ohne dass fortlaufend neue rechtliche Bewertungen oder Transfermechanismen erforderlich sind.
Strategische Einordnung
Datensouveränität als stabile Grundlage
Auch wenn internationale Datentransfers zulässig sein können, bleibt die Verarbeitung und Speicherung von Daten innerhalb der EU die verlässlichste und zukunftssicherste Option.
Ein in Europa ansässiger Anbieter für Server-side Tracking bringt vor allem strukturelle Vorteile mit sich, die über reine Compliance-Fragen hinausgehen. Innerhalb europäischer Server-Side-Tracking-Lösungen zeichnet sich JENTIS dadurch aus, dass mehrere zentrale Anforderungen in einem konsistenten Ansatz zusammengeführt werden. Im Fokus stehen dabei weniger einzelne Funktionen wie Essential Mode, Anonymisierung oder Pseudonymisierung als das zugrunde liegende Architektur- und Governance-Modell:
- Europäischer Rechtsrahmen: Unternehmenssitz, Hosting und Datenverarbeitung erfolgen vollständig innerhalb der EU, wodurch extraterritoriale Zugriffe vermieden werden.
- Zentrale Datenhoheit: Daten werden über eine zentrale Instanz gesteuert statt fragmentiert an mehrere Drittanbieter weitergegeben, was Transparenz und Kontrolle erhöht.
- Privacy by Design: Datenschutz ist fest in der technischen Architektur verankert, insbesondere im Zusammenspiel mit Consent-Management-Systemen.
- Getrennte Datenlogik: Daten werden zunächst kontrolliert erfasst und erst anschließend regelbasiert an nachgelagerte Tools weitergegeben.
- Langfristige Stabilität: Der europäische Rechtsrahmen schafft Planungssicherheit für nachhaltige First-Party- und Analytics-Strategien.
In der Summe adressiert dieser Ansatz sowohl rechtliche als auch operative Anforderungen und reduziert strukturelle Abhängigkeiten, die bei international ausgerichteten Tracking-Setups häufig entstehen.
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