Das Russmedia-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-492/23) beendet ein zentrales Haftungsprivileg, auf das sich Publisher und Plattformen seit über 25 Jahren vertraut haben. Publisher und Plattformen gelten nun gemeinsam mit Werbetreibenden, Agenturen und weiteren an der Ausspielung von Werbung beteiligten Dienstleistern als gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts – mit weitreichenden Konsequenzen.
Publisher und Plattformen müssen künftig vor der Ausspielung jeder Anzeige die Identität der Werbetreibenden überprüfen und bewerten, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten Rückschlüsse auf besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 DSGVO (z. B. Gesundheit, Sexualität, Religion) zulässt.
Was in klassischen Buchungsmodellen noch umsetzbar sein mag, wird in der programmatischen Werbung problematisch: Entscheidungen erfolgen innerhalb von Millisekunden, eine rechtssichere Vorabprüfung ist praktisch nicht möglich. Viele Publisher sind sich der Tragweite dieser Entwicklung bislang noch nicht bewusst.
In diesem Briefing erläutert der Rechtsexperte Tilman Herbrich, renommierter Rechtsanwalt und Partner bei Spirit Legal:
- was das Ende des Haftungsprivilegs für Publisher und Plattformen bedeutet
- welche Prüfpflichten der Europäische Gerichtshof nun verlangt – und wo deren Grenzen liegen
- welche Werbetreibenden besonders relevant sind
- welche realistischen Handlungsoptionen Publishern in Europa zur Verfügung stehen, einschließlich vertraglicher Absicherungen gegenüber DSPs sowie organisatorischer und technischer Maßnahmen
Speakers

