Worauf Sie beim Tracking achten müssen
Nutzertracking und Cookies unterliegen unverändert einer erheblichen Dynamik mit Blick auf die gesetzliche Regulierung. Zuletzt haben die EuGH- und BGH-Urteile zu „Planet49“ sowie das EuGH-Urteil zu „Schrems II“ erhebliche Rechtsunsicherheiten für den Einsatz von Marketing-Technologie geschaffen. Das am 01. Dezember 2021 in Deutschland in Kraft tretende Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie aktuelle EU-Gesetzgebungsvorhaben wie zum Beispiel der Digital Services Act sorgen für zusätzliche Anforderungen. In diesem Umfeld ist für den rechtssicheren Einsatz von Online-Marketing-Technologie nicht nur eine detaillierte rechtliche Analyse erforderlich, sondern auch technische Unterstützung durch spezialisierte (Compliance-) Tools.
Die aktuellen Entwicklungen sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Gesetzgebung bedeuten nicht nur eine andauernde Verschärfung der rechtlichen Anforderungen; sie bringen auch ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit für das Online-Marketing und den E-Commerce. Damit sind enorme und stetige Compliance-Kosten für die zugrundeliegenden Geschäftsmodelle verbunden.
Das Ende des Opt-Out
Eine der wesentlichsten Veränderungen für den deutschen Markt ist der Wegfall des „berechtigten Interesses“. Mit dem Urteil des BGH in Sachen “Planet49” wurde das vormals geltende “Opt-Out”-Prinzip für die Nutzung von Cookies de facto abgeschafft. Das TTDSG, das zusammen mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) zum 01. Dezember 2021 in Kraft tritt, setzt diese Rechtsprechung nun auch gesetzlich um.
Für die Speicherung von oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers über bspw. Cookies bzw. alternative Technologien wie u.a. Fingerprint, Tags oder Pixel besteht künftig eine Einwilligungspflicht des Nutzers (Opt-In Consent). Die Nutzung solcher Technologien ohne Consent ist dann nur noch erlaubt, wenn die Speicherung oder der Zugriff zur Verfügungstellung des Dienstes unbedingt erforderlich ist – dies ist für Werbe- und Marketingscookies regelmäßig nicht der Fall.
Schrems II: Der digitale eiserne Vorhang
Eine gewaltige Herausforderung für viele Adtech- und Martech-Setups ist zudem das Urteil des EuGH in Sachen Schrems II: Unternehmen müssen gewährleisten, dass die Daten auch außerhalb der EU-Daten angemessen geschützt werden – sei es abgesichert durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU bzw. entsprechende bilaterale Abkommen oder durch Standardvertragsklauseln – und im Falle der besonders wichtigen Übermittlung in die USA ist es in typischen Online-Marketing-Szenarien eine technische und rechtliche Herausforderung, den rechtlichen Anforderungen nachzukommen.
“Mit dem TTDSG endet nun endgültig der deutsche Sonderweg in Sachen Cookies. Für Unternehmen bleibt die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen eine Herausforderung, und je größer und internationaler der Tech-Stack einer Webseite ist, desto schwieriger ist es, alle datenschutzrechtlichen Vorgaben umzusetzen”, fasst Stephan Zimprich, Partner der internationalen Sozietät Fieldfisher, die Entwicklungen zusammen. “Für die rechtssichere Umsetzung braucht es heute beides: spezialisierte rechtliche Beratung sowie Unterstützung durch Compliance-Tech – und nur wenn beides Hand in Hand geht, kann am Ende eine Lösung stehen, die auch vor den kritischen Augen der Aufsichtsbehörden bestehen kann.”
Klaus Müller, Co-CEO des Wiener Tracking-Technologie-Anbieters JENTIS, erklärt: “ Die Regulierung im Bereich der Daten ist derzeit der stärkste Unsicherheitsfaktor in der digitalen Wirtschaft, und für Unternehmen ist es nicht einfach, mit der Einhaltung der Vorschriften Schritt zu halten. Die gute Nachricht: Technologie made in Europe kann hier einmal mehr helfen, den hohen Anforderungen des Datenschutz made in Europe adäquat zu begegnen. Tracking ist mehr denn je zentraler Bestandteil digitaler Funktionslogiken und -mechanismen und unverzichtbar für eine hochwertige User Experience. Unternehmen müssen jetzt darauf achten, dass sie die mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen verbundenen technischen wie datenschutzrechtlichen Herausforderungen auf intelligente Weise bewältigen, um auch weiterhin auf einer datenschutzkonformen Grundlage ein global wettbewerbsfähiges Geschäft betreiben können.“
Über Fieldfisher
Fieldfisher ist eine dynamisch wachsende, internationale Wirtschaftskanzlei mit rund 1000 Rechtsanwälten in Belgien, China, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Spanien, UK und USA – Silicon Valley. Besondere Schwerpunkte der Kanzlei liegen in den Bereichen Finance, Tech, Energy & Natural Resources und Life Sciences. Außerdem berät die Kanzlei Unternehmen aller Wirtschaftszweige vom Start-up bis zu führenden, weltweit tätigen Konzernen sowie die Öffentliche Hand.
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