Allgemeine Geschäftsbedingungen

FÜR DIE NUTZUNG DER JENTIS SOFTWARE

Zuletzt geändert: 24.11.2023

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für JENTIS GmbH entschieden haben. Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JENTIS GmbH (‘JENTIS’) sorgfältig durch, bevor Sie JENTIS Software nutzen.

Da es sich um ein wichtiges Geschäftsverhältnis zwischen Ihnen, unserem Kunden, und uns handelt, haben wir unser Bestes getan, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen so klar wie möglich zu gestalten.

1. Gegenstand und Anwendungsbereich

1.1. JENTIS entwickelt Softwarelösungen für das Website-Tracking (‘JENTIS Software’). Der Name JENTIS ist auch als Markenzeichen eingetragen. JENTIS bietet Business-to-Business Software as a Service (‘SaaS’) an. JENTIS SaaS richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne der § 1 Abs 1 Z 2. des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (‘AGB’) in der jeweils aktuellen Fassung vom (Datum) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung der JENTIS Software  durch den Kunden.

1.3. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil der Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und JENTIS. Die Vertragsbedingungen umfassen noch das Angebot, das Bestellformular (Order Form) und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten (AVV). Die Vertragsbedingungen bilden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die alleinige Rechtsgrundlage (der „Vertrag”) für das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und JENTIS.

1.4 Darüber hinaus schließen der Kunde und JENTIS gegebenenfalls einen gesonderten Lizenzvertrag, ein Service Level Agreement und/oder eine Geheimhaltungsvereinbarung, die Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und JENTIS werden.

1.5 Der Vertrag wird für beide Parteien verbindlich, wenn der Kunde den Vertragsbedingungen zustimmt und diese gegebenenfalls von beiden Parteien unterzeichnet werden.

1.6. Im Falle eines Normenkonflikts, der sich aus den Vertragsbedingungen ergibt, gilt die nachstehende Rangordnung: (1) Individualvertragliche Vereinbarung (z.B. Lizenzvertrag); (2) Auftragsdokumente (z.B. Bestellformular); (3) Service-Dokumente (z.B. Service Level Agreement) und (4) diese AGB. Im Falle eines Normenkonflikts zwischen dem Lizenzvertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung hat die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Vorrang, soweit der Normenkonflikt datenschutzrechtliche Fragen betrifft. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die englische Fassung des Vertrags dient als Übersetzung dieses Dokuments.

1.7. Jeglichen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden („Kunden-AGB“) wird hiermit widersprochen. Diese den AGB entgegenstehenden, hiervon abweichenden oder einseitigen Kunden-AGB  gelten auch dann nicht, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf seine Kunden-AGB verweist und JENTIS diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt bzw. entgegennimmt.

1.8. JENTIS behält sich das Recht vor, die Bestimmungen der AGB jederzeit zu ändern.

2. Begriffsbestimmungen

2.1. Kunde: juristische Person, eine Organisation, ein eingetragenes Unternehmen, eine Unternehmensgruppe, oder ein sonstiges Konstrukt, welche die von JENTIS bereitgestellte SaaS nutzen.

2.2. Server: Der Begriff Server bezeichnet Hardware im Rahmen des Client-Server-Modells, auf dem eine Software über einen Netzwerkdienst zur Verfügung gestellt wird.

2.3. Client: Als Client bezeichnet man jenen Computer, der im Gegensatz zu anderen keinen Server stellt. Hier: Als Client wird das Endgerät des Kunden bezeichnet, auf dem ein Browser zur Nutzung der Software verwendet wird.

2.4. Domain: Eine Domain ist eine namensbasierte Einheit, die z.B. im Browser eingegeben wird. Dieser Begriff (z.B. www.domain.at) wird anschließend in eine IP-Adresse umgewandelt, so dass die Anforderung von einem Server verarbeitet werden kann.

2.5. Top-Level Domain: Die Top-Level Domain ist jener Teil der Domain, der nach dem letzten Punkt geschrieben wird (z.B. das .at in www.domain.at).

2.6. Hauptdomain: Die Hauptdomain ist jener Teil der Domain, der zwischen dem letzten und dem vorletzten Punkt geschrieben wird inkl. anschließender Topleveldomain (z.B. domain.at in www.domain.at)

2.7. Subdomain: Subdomains sind alle jene Teile der Domain die vor dem vorletzten Punkt getrennt durch weitere Punkte geschrieben werden (z.B. das test bei test.domain.at)

2.8. Software: Software ist ein Sammelbegriff für ausführbare Programme und die zugehörigen Daten. Sie dient dazu, Aufgaben automatisiert zu erledigen.

2.9. Hardware: hier: Hardware ist der Oberbegriff für die mechanische und elektronische Ausrüstung eines Computersystems.

2.10. Software Übergabepunkt: der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software lokalisiert ist.

2.11. Mangel: hier: Ein Mangel ist das Verhalten (einer Software oder einer Leistung von JENTIS als Lizenzgeber), welches zu einem unerwarteten oder unerwünschten Ergebnis führt. (siehe auch ABGB § 922ff)

2.12. Höhere Gewalt (Force Majeure): sind unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle aller an einer Geschäftsverhältnis Beteiligten liegen und die unter den gegebenen Umständen mit angemessenen, zumutbaren Mitteln nicht zu vermeiden sind, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten und / oder Leistungen.

2.13. Session: Eine Session ist die zusammenhängende aktive Nutzung einer Website oder gegebenenfalls App durch einen Nutzer. Sobald ein Nutzer mindestens 30 Minuten lang inaktiv ist, wird standardmäßig jede darauffolgende Aktivität einer oder mehreren neuen Sessions zugeordnet.

2.14. Angebundene Anwendung: JENTIS bietet verschiedene Schnittstellen, so dass externe Anwendungen integriert werden können. Eine solche Anwendung kann lediglich durch einen Installationsvorgang durch den Lizenznehmer vorgenommen werden.

2.15. DSGVO: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

2.16. A-Record: eine 32-Bit-IP-Adresse (Version 4) im Sinne des Domain-Name-Systems.

2.17. Egress Hit: wird hier speziell zur Definition eines Ausgangsdatenstroms verwendet. Im Zusammenhang mit dem JENTIS serverseitigen Tracking benötigt die JENTIS-Software einen Ingress-Hit (Eingangsdatenstrom) und mindestens einen Ausgangsdatenstrom (Egress-Hit) zu einem oder mehreren Endpunkt(en). Je mehr Pixel serverseitig verwendet werden, desto mehr Egress Hits treten auf. JENTIS verwendet ein Verhältnis von 1/n.

3. Leistungsumfang, Nutzungsrechte an der Software

3.1. Der Kunde hat das Recht, die JENTIS Software  ausschließlich auf Grund eines mit JENTIS geschlossenen Vertrags zu nutzen.

3.2. Die JENTIS Software besteht aus den im Bestellformular und ggf. weiteren Vertragsbedingungen dargestellten Komponenten.

3.3. JENTIS räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die JENTIS Software für die vertragsgemäßen Zwecke zu nutzen.

3.4. Da die JENTIS Software  ausschließlich auf den Servern von JENTIS oder dem beauftragten Unternehmen abläuft, werden dem Kunden weder weitergehenden Rechte an den verwendeten Softwareprodukten übertragen, noch eine Einsichtnahme in den Sourcecode ermöglicht.

3.5. JENTIS gewährt dem Kunden den Zugang zur JENTIS Software, die zur Nutzung erforderliche Rechenleistung sowie den zum Betrieb der Software erforderlichen Speicher- und Datenverarbeitungsplatz. JENTIS ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Übergabepunkt.

3.6. Alle dem Kunden von JENTIS überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten und Cloud-Diensten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.

3.7. Der Kunde ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten technische Infrastruktur nach freiem Ermessen zu ändern, sofern dadurch weder eine Beeinträchtigung der Dienstleistungen noch mögliche datenschutzrechtliche Auswirkungen zu erwarten sind.

3.8. Die Nutzung der Software ist insoweit gestattet, als sie die nachstehenden Folgelimits nicht überschreitet:

  • maximal vereinbarte Egress Hits,
  • maximal zu trackende Hauptdomains.

3.9. Der Umfang der Nutzung der JENTIS Software ist nach der Anzahl der Sessions, der Egress Hits, der Domains (Traffic-Grenze) festgelegt und die, Laufzeit der Lizenz und andere Nutzungsbedingungen durch einen bestimmten Kunden sind in dem Bestellformular definiert.

3.10. Zusätzliche Leistungen durch JENTIS im Auftrag des Kunden, die über den jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den zum jeweiligen Zeitpunkt bei JENTIS gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei JENTIS üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht vom Kunden zu vertretenden Umständen entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.11. Sofern JENTIS auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. JENTIS ist nur für die von JENTIS selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

4. Verfügbarkeit der Software, Leistungsstörungen, Softwaremängel

4.1. JENTIS verpflichtet sich, die Vertragsleistungen gemäß der Bedingungen des Vertrags zu erbringen.

4.2. Erbringt JENTIS die Vertragsleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist JENTIS verpflichtet, mit der Beseitigung der Mängel durch notwendige Nachbesserungsarbeiten nach eigenem Ermessen so schnell wie möglich, jedenfalls aber innerhalb einer angemessenen Frist zu beginnen. In diesem Fall wird JENTIS die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der schriftlichen Mitteilung des Kunden ordnungsgemäß und mangelfrei erbringen.

4.3. Mängel der Leistungen gelten als vorhanden, soweit die Dienstleistung mit Abweichungen von dem, was vertraglich vereinbart wurde, erbracht wird. Der Kunde wird JENTIS bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde wird JENTIS etwaige Mängel unverzüglich per E-Mail mitteilen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, JENTIS innerhalb einer angemessenen Frist alle Unterlagen und Informationen als notwendige Nachweise zur Verfügung zu stellen, die der Mängelmeldung beizufügen sind. Der Kunde hat den jeweiligen Mangel in der Meldung so genau wie möglich zu beschreiben, um eine möglichst effiziente Mängelbeseitigung zu ermöglichen.

4.4. Mängel oder Störungen, welche durch Hard- oder Softwarekomponenten verursacht werden, die sich nach dem Übergabepunkt befinden, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von JENTIS und sind somit allein durch den Kunden zu beheben.

4.5. In Fällen, in denen der Kunde den Mangel zu verantworten hat, ist eine Verpflichtung von JENTIS zur unentgeltlichen Nachbesserung ausgeschlossen und die Vertragsleistungen von JENTIS gelten als vertragsgemäß erbracht. Der Kunde hat JENTIS einen Auftrag über eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels zu erteilen.

4.6. Die Parteien erkennen an, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Dienste kommen kann, die nicht im Einflussbereich von JENTIS liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von JENTIS handeln, technische Gegebenheiten des Internets, die nicht im Einflussbereich von JENTIS liegen, sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden eingesetzte Hardware, Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von JENTIS haben. Soweit solche Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von JENTIS erbrachten Leistungen haben, hat dies keinen Einfluss auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

4.7. Soweit und solange Verpflichtungen von JENTIS aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, wird die Erfüllung ausgesetzt, solange die höhere Gewalt andauert.

4.8. Eine Entgeltminderung auf Grund von Mängeln oder Störungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist ausgeschlossen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch JENTIS erforderlich sind.

5.2. Der Kunde ist gegenüber staatlichen/amtlichen Stellen für die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Verpflichtung zum Datenschutz, zur Aufbewahrung von Daten und zur Wahrung der Datenrichtigkeit.

5.3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Systemvoraussetzungen zu erfüllen sowie auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten eine funktionierende Netzwerkverbindung, sonstige Technik oder Geräte bereitzustellen, die für die Nutzung der JENTIS Software erforderlich sind. Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Kunde die Geräte und die Technik zur Verfügung und wirkt unentgeltlich mit.

5.4. Die von JENTIS erbrachte Leistung darf nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Kunde hat von JENTIS eine schriftliche Zustimmung erhalten.

5.5. Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche JENTIS zur Durchführung der Vertragsleistungen benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von JENTIS geforderten Form zur Verfügung und unterstützt JENTIS auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen.

5.6. Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass JENTIS bei der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von JENTIS eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; Der Kunde haftet gegenüber JENTIS für alle Schäden an Geräten und/oder Technik, die durch seine Mitarbeiter und ihm zurechenbare Dritte verursacht werden.

5.7. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber JENTIS, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der JENTIS Software zu nutzen. Der Kunde ist für sämtliche verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich.

5.8.Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder nicht in dem vertraglich vorgesehenen Umfang, so gelten die Leistungen von JENTIS trotz etwaiger Einschränkungen als vertragsgemäß erbracht. Der Liefertermin der Leistungen von JENTIS wird in angemessenem Umfang angepasst. In diesem Fall hat der Kunde JENTIS den Mehraufwand, der JENTIS durch die Verzögerung entsteht, gesondert zu vergüten.

5.9. Der Kunde räumt JENTIS für die gesamte Laufzeit des Vertrages und innerhalb von 5 (fünf) Jahren nach dessen Beendigung das Recht ein, diejenigen Unternehmen oder Unternehmensgruppen des Kunden, in denen die JENTIS Software oder Teile davon eingesetzt werden, öffentlich als Referenzkunden zu nennen. Firmen- und Markennamen, das aktuelle Logo, der Beginn der Geschäftsbeziehung und die Tatsache, dass die JENTIS Software bei diesem Unternehmen eingesetzt wird, dürfen auf der JENTIS Website sowie in den Social Media Kanälen verwendet werden. Der Kunde wird alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen einholen, um dieses Recht wirksam werden zu lassen.

6. Datenverarbeitung

6.1. In Bezug auf Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der JENTIS Software verarbeitet werden, ist JENTIS ein technischer Dienstleister und der Auftragsverarbeiter. Als technischer Dienstleister speichert JENTIS im Auftrag des Kunden Inhalte und Daten, welche der Kunde in die JENTIS Software eingibt, um diese Inhalte und Daten zum Abruf für den Kunden bei der Nutzung der JENTIS Software bereitzustellen.

6.2. Sämtliche erhobenen Daten und jene Daten, die aus Verarbeitungsprozessen neu entstehen, bleiben unabhängig vom Speicherort im Besitz des Kunden. Diese Daten sind jederzeit nach Auftragserteilung des Kunden exportier- und löschbar.

6.3. Soweit der Kunde auf von JENTIS technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten (AVV) abzuschließen. JENTIS verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als der Auftragsverarbeiter und in den Grenzen der mit dem Kunden abgeschlossenen AVV, wobei der Kunde der Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist.

6.4. JENTIS verpflichtet sich, sämtliche Daten ausschließlich im EU-Raum zu speichern. JENTIS verpflichtet sich, Daten des Kunden nicht an externe Dienste, außer an vom Kunden angebundene Anwendungen, zur Bearbeitung weiterzuleiten.

6.5. Der Kunde stellt JENTIS von jeglicher Haftung und Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Prozesskosten im Zusammenhang mit Ansprüchen in Bezug auf personenbezogene Daten, welche mit Hilfe der JENTIS Software bearbeitet wurden, oder in Bezug auf personenbezogene Daten, die vom Kunden an Dritte, auch über die JENTIS Software, übermittelt wurden, frei.

7. Urheberrecht

7.1. Das Urheberrecht an der JENTIS Software, dem gedruckten Material und allen Kopien der Software liegt bei JENTIS. Die JENTIS Software ist durch das österreichische Immaterialgüterrecht und internationale Abkommen geschützt. Der Kunde hat die JENTIS Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Werk zu behandeln.

8. Vergütung

8.1. Die vom Kunden zu zahlenden Vergütung, Abrechnungs- und Zahlungskonditionen ergeben sich aus den Vertragsbedingungen und sind im Bestellformular angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Die Vergütung für Leistungen, die nicht durch den Vertrag abgedeckt sind, richtet sich nach der von JENTIS zur Verfügung gestellten Preisliste.

8.2. Die von den Parteien vereinbarte Vergütung unterliegt den im Bestellformular definierten Traffic-Grenzen für Sessions, Domains und Egress Hits. Überschreitet der Traffic die vereinbarten Traffic-Grenzen in drei aufeinander folgenden Monaten um jeweils 15 %, ist JENTIS berechtigt, die Vergütung anteilig entsprechend zu erhöhen.

8.3. Beträge, die für Dienstleistungen bezahlt wurden, die entweder Teil des bestehenden Vertrags sind oder vom Kunden ausdrücklich separat bestellt wurden, aber nicht genutzt wurden, können nicht zurückerstattet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

8.4. Alle sich aus dem Geschäftsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Kunde. Sollte JENTIS für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Kunde JENTIS schad- und klaglos halten.

8.5. JENTIS behält sich das Recht eine jährliche Preisanpassung in Bezug auf die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen. Als Maßstab für die Berechnung der Preisanpassung dient der von der Statistik Austria monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Die für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnete Indexzahl gilt als Bezugsgröße für diesen Vertrag. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis zu 4 % bleiben unberücksichtigt. Diese Spanne wird bei jeder Überschreitung nach oben oder unten neu berechnet, wobei die erste Indexzahl außerhalb der jeweils geltenden Spanne stets die Grundlage sowohl für die Neuberechnung der Preisanpassung als auch für die Berechnung der neuen Spanne bildet. Zur Vermeidung von Zweifeln wird festgehalten, dass Preisanpassungen zu Preiserhöhungen führen, niemals zu Preissenkungen.

8.6. Die Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen hat die Einstellung der Leistungen bis zur Zahlung zur Folge. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB als vereinbart. Zahlungsverzug führt nicht zur Kündigung des Vertrages.

9. Gewährleistung

9.1. JENTIS leistet Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts. Es gelten die vereinbarten Servicezeiten auch bei Gewährleistungsansprüchen.

9.2. Tritt einer der Gewährleistungsgründe ein (z.B. Abstürze, Datenverluste, unübliche Antwortzeiten), wird zunächst versucht, den Grund für die Gewährleistung kostenlos nachzubessern. Sollte eine Nachbesserung in angemessener Nachfrist und in einer angemessenen Anzahl von Versuchen nicht möglich sein, kann eine Preisminderung gewährt werden. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist auch eine allenfalls bezahlte Vergütung im Rahmen des aktuell laufenden Vertrags vom JENTIS binnen 30 Tagen zurückzuerstatten.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, Gewährleistungsgründe in angemessener Frist bei JENTIS schriftlich anzuzeigen.

10. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

10.1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Parteien und gilt für die im Bestellformular angegebene Zeitspanne (reguläre Laufzeit).

10.2. Nach Ablauf der regulären Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um einen oder mehrere Zeiträume von jeweils 12 Monaten (Verlängerungslaufzeit), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit mit, dass sie den Vertrag nicht verlängern möchte (ordentliche Kündigung). Die Kündigung der Vertragsverlängerung bedarf keiner Begründung und muss der anderen Partei gegenüber schriftlich erklärt werden

10.3. Die Vertragsbedingungen bleiben, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, für die gesamte Dauer der regulären Laufzeit unverändert. Nach Ablauf der regulären Laufzeit behält sich JENTIS das Recht vor, die Vertragsbedingungen zu aktualisieren und zu ändern.

10.4. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus einem wichtigen Grund im Sinne der Rechtsprechung des österreichischen Obersten Gerichtshofs einseitig vor dem vereinbarten Ablauf zu kündigen (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt einschließlich in (aber nicht beschränkt auf) Fällen vor, in denen die Erbringung der vertraglichen Leistungen dauerhaft unmöglich wird.

10.5. Veranlasst der Kunde eine außerordentliche Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Verlängerungsfrist und in den nicht in Ziffer 10.4 geregelten Fällen, so hat der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung unter Abzug derjenigen Aufwendungen zu zahlen, die JENTIS ab dem Zeitpunkt der Kündigung und bis zu dem Zeitpunkt entstünden, an dem der Vertrag frühestens im Falle einer ordentlichen Kündigung geendet hätte. Die so zu verrechnende Vergütung wird sofort fällig.

10.6. Die außerordentliche Kündigung ist nur schriftlich in Form einer unterschriebenen Kündigungserklärung wirksam. Die Kündigungserklärung kann per E-Mail oder via eingeschriebenem Brief übermittelt werden.

10.7. Bei Beendigung des Vertrages wird JENTIS (entweder außerordentlich oder ordentlich) alle Unterlagen des Auftraggebers sowie Datenträger, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, zurückgeben und die im Auftrag des Kunden gespeicherten Daten löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten oder -rechte bestehen.

11. Haftung und Schadensersatz

11.1. JENTIS haftet für Schäden des Kunden, die (1) vorsätzlich oder grob fahrlässig von JENTIS, sowie sämtlichen von JENTIS Beauftragten und Beschäftigten, verursacht wurden, oder (2) die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens JENTIS beruhen.

11.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

11.3. Im Übrigen ist die Haftung von JENTIS – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

11.4. JENTIS ist nicht verantwortlich für die Nichteinhaltung oder Verletzung von Datenschutzgesetzen durch den Kunden. Die von JENTIS erbrachten Leistungen dürfen in keiner Weise als rechtliche Freistellung von möglichen Ansprüchen Dritter oder von Datenschutz- oder anderen Behörden ausgelegt und verstanden werden. Von JENTIS im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Arbeitsmaterialien und/oder Beratungen dürfen keinesfalls als Rechtsberatung ausgelegt werden.

11.5. JENTIS haftet nicht für Schäden des Kunden, die aus dem Verlust von Daten resultieren, sofern die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden hätten vermieden werden können.

12. Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)

12.1. Die gegenseitige Geheimhaltung der vertraulichen sowie personenbezogenen Informationen gegenüber Dritten ist für die Parteien von größter Bedeutung, insbesondere, dass diese Informationen in keiner Form weitergegeben oder verwertet werden.

12.2. Vertrauliche Informationen im Sinne des Vertrages sind alle wirtschaftlichen, technischen und sonstigen Daten, Mitteilungen, Schriftstücke und ähnliches, einschließlich textlicher, tabellarischer, grafischer, fotografischer, zeichnerischer, elektronischer, mündlicher oder sonstiger Mitteilungen, Computersoft- und -hardware, Know-how und aller sonstigen zwischen den Parteien offengelegten Informationen, soweit sie für Dritte von wirtschaftlichem Interesse sein könnten und nicht bereits öffentlich bekannt sind, unabhängig davon, ob sie bereits im Rahmen der Vorgespräche offenbart worden sind oder zukünftig offenbart werden (nachfolgend „vertrauliche Informationen“).

12.3. Die Parteien verpflichten sich, jegliche vertrauliche Informationen, die durch den   Vertrag entstehen, einschließlich, gegebenenfalls während einer Probe- oder Proof-of-Concept-Phase, streng vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte, keine Kenntnis hiervon erlangen können, egal ob direkt oder indirekt auf welche Art und Weise auch immer. Die Bestimmungen dieses NDA erstrecken sich auch auf jegliche Art von Änderungen, Modifikationen und Weiterverarbeitung von vertraulichen Informationen.

12.4. Des Weiteren verpflichten sich die Parteien, dass vertrauliche oder personenbezogene Informationen nicht in irgendeiner Weise ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des anderen für eigene Zwecke, egal ob wettbewerblich oder nicht, genutzt werden.

12.5. Die Parteien verpflichten sich, dass sie personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen im Zuge der vertraglichen Verhältnisse anvertraut wurden oder sonst zugänglich geworden sind, geheim zu halten haben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht. Zu diesen Daten gehören auch personenbezogene Daten von Mitarbeitern und anderen angehörigen Personen einer der Vertragsparteien. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer gesetzlich zwingenden Offenlegung der erhaltenen Informationen, dies sofort dem Anderen mitzuteilen, sodass dieser die entsprechenden Regelungen zur Wahrung der größtmöglichen Vertraulichkeit der Informationen treffen kann.

12.6. Ein wie auch immer geartetes Verwenden, Bearbeiten, Weitergeben oder Vervielfältigen von Daten durch eine der Parteien zu sonstigen Zwecken, d.h. außerhalb der Vertragsbeziehung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der übrigen Parteien.

12.7. Unverzüglich nach Aufforderung durch jene Partei, die im Besitz der vertraulichen Informationen ist, haben die übrigen Parteien diese in vollem Umfang zurückzugeben und auszuhändigen. Soweit die betroffene Partei Kopien von Daten und vertrauliche Informationen angefertigt hat, ist sie ebenso verpflichtet, diese auszuhändigen oder – nach Wahl der besitzenden Partei – zu vernichten bzw. zu löschen.

12.8. Die Parteien verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, nachvollziehbare, interne Anweisungen an Mitarbeiter oder vertragliche Verpflichtungen an Dritte, welche als Erfüllungsgehilfen und nicht als Dritte im Sinne dieses NDAs gelten, die Verpflichtungen dieser Vereinbarung zu Überbinden.

 

13.  Übertragung der Rechte und Pflichten

13.1. Die Abtretung der Rechte und Pflichten des Kunden ist innerhalb der Unternehmensgruppe sowie an Rechtsnachfolger des Kunden jederzeit zulässig. Die Abtretung der Rechte und Pflichten des Kunden an Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JENTIS zulässig.

13.2. JENTIS ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten zu betrauen.

13.3. Rechte und Pflichten von JENTIS sowie das Vertragsverhältnis mit dem Kunden werden durch Änderungen der Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft oder der Gesellschaftsform oder -struktur von JENTIS nicht berührt.

14. Sonstiges

14.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und JENTIS gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen JENTIS und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht in Wien, Österreich. Erfüllungsort ist Wien.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt und eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

14.4. Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Schriftformverzicht.

Addendum für e-Commerce

zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der JENTIS Software

Zuletzt geändert : 15.07.2023

Die Bedingungen dieses Addendums gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der Nutzung der JENTIS Software durch den Kunden und regeln den Erwerb der JENTIS Software über einen Online-Prozess (e-Commerce). Der Online-Prozess zum Erwerb der JENTIS Software wird nur für Geschäftskunden angeboten und ist nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG bestimmt.

1.      Geltungsbereich des Addendums

1.1 Dieses Addendum ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von JENTIS Software und stellt eine Ergänzung zu den Bestimmungen für den Online-Kauf eines bestimmten Lizenzplans durch den Kunden dar.

1.2. Die zur Verfügung stehenden Lizenzpläne Essential und Advanced können online erworben werden, die wesentlichen Merkmale der Lizenzpläne finden Sie unter dem Link hier: shop.jentis.com.

1.3. Die Bedingungen dieses Addendums sind im Falle eines Normenkonflikts gemäß § 1.6 der AGB von JENTIS als individuelle vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und JENTIS auszulegen.

1.4. Die Bestimmungen der AGB gelten standardmäßig, soweit in diesem Addendum nichts anderes bestimmt ist.

2.    Verbindlicher Vertrag

2.1. Mit dem Kauf des Lizenzplans durch den Kunden im Online-Verfahren kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung einschließlich der Rechnung ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und JENTIS zustande.

2.2. Durch Anklicken des Buttons “bezahlen und abonnieren” gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung des gewünschten Lizenzpakets mit monatlicher oder jährlicher Zahlungsweise ab. JENTIS wird die Bestellung des Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen, nachdem der Kunde die Bestellung abgeschickt und bezahlt hat.

2.3. JENTIS behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen oder zu stornieren, wenn die Bestellung durch eine Software, eine Maschine, einen Crawler, einen Spider oder durch andere automatische Webprogramme oder skriptgesteuerte Verhaltenssysteme oder durch Inanspruchnahme von Diensten Dritter, die im Auftrag des Kunden zur Bestellung genutzt wurden, erfolgt ist.

2.4. Das JENTIS Starter- und Basic-Paket sind kostenlos 30 Tage testbar. Während der kostenlosen Testphase kann der Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der kostenlosen Testphase, sind JENTIS Starter- und Basic-Paket bei monatlicher Zahlung jederzeit monatlich kündbar. Bei jährlicher Zahlung besteht eine Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten.

3.    Preisgestaltung und Zahlung

3.1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung für den jeweiligen Lizenzplan aufgeführten Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises wird die Bestellung nicht bestätigt und der Lizenzplan gilt nicht als gekauft.

3.2. Wir bieten grundsätzlich die Zahlungsmethode per Kreditkarte an, die von Dritten abgewickelt und verwaltet wird. Bei jeder Bestellung werden die Kunden aufgefordert, die für den Kauf erforderlichen Daten wie Vor- und Nachname, Firmenname, E-Mail-Adresse und Kreditkartendaten einzugeben. Bitte beachten Sie, dass JENTIS Zahlungen in Euro akzeptiert. Etwaige Kosten einer Geldtransaktion sind vom Kunden zu tragen.

3.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten.

4.    Aktionsgutscheine

4.1. JENTIS Aktionsgutscheine sind nicht käuflich erwerbbar, können aber im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer erhältlich sein.

4.2. JENTIS Aktionsgutscheine sind nur innerhalb des angegebenen Zeitraums und nur einmal im Rahmen eines Bestellvorgangs einlösbar. Bitte beachten Sie, dass Aktionsgutscheine an einen Mindestbestellwert gebunden sein können

4.3. Der Wert der Bestellung muss mindestens so hoch sein wie der Wert des JENTIS Aktionsgutscheins. Eine Differenz zu einem höheren Wert der Bestellung kann mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden. Der Wert eines JENTIS Aktionsgutscheins wird weder in bar ausgezahlt noch verzinst. Der Wert des eingelösten JENTIS Aktionsgutscheins wird bei Beendigung des Lizenzplans nicht zurückerstattet.

4.4. JENTIS Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich. JENTIS Aktionsgutscheine sind nicht auf Dritte übertragbar. Mehrere JENTIS Aktionsgutscheine können nicht miteinander kombiniert werden.

5.    Kundenbetreuung

Die Basisbetreuung durch JENTIS steht allen Kunden zur Verfügung, die einen JENTIS-Lizenzplan online erwerben. Die Kundenbetreuung steht zu den üblichen Zeiten von 9.00 bis 17.00 Uhr für die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit diesem Addendum und den JENTIS AGB per E-Mail zur Verfügung: support@jentis.com.

Kontaktdaten

JENTIS GmbH

Schönbrunner Strasse 231

A-1120 Vienna

Telefon: +43 1 9974354 14

E-mail: office@jentis.com

Handelsgericht Wien, FN 529675i, UID-Nr.: ATU75406106

Website: www.jentis.com

Geschäftsführer: Thomas Tauchner