Tracking durch Facebook laut österreichischer DSB rechtswidrig
Die österreichische Datenschutzbehörde war die erste, die feststellte, dass Google Analytics gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt. Seitdem haben mehrere EU-Datenschutzbehörden nachgezogen.
Nun hat die österreichische Datenschutzbehörde eine bahnbrechende Entscheidung über das Tracking-Pixel von Facebook getroffen.
Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse:
- Wie Google Analytics sendet auch Facebook über seine Tracking-Technologie, die auf Millionen von Websites eingesetzt wird, personenbezogene Daten aus der EU in die USA.
- In Anbetracht des Schrems-II-Urteils des EuGH zu transatlantischen Datenströmen verstoßen diese Übermittlungen nach Ansicht der Datenschutzbehörde gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
- Das US-Schutzniveau für personenbezogene Daten aus der EU (EWR) ist immer noch unzureichend. (Die Daten könnten Gegenstand der Überwachung durch US-Geheimdienste sein)
- Die Entscheidung der DSB folgt auf eine Beschwerde der Datenschutz-NGO NOYB und Max Schrems, die auch den vollständigen Text veröffentlicht haben.
- Es ist noch unklar, ob die österreichische Datenschutzbehörde plant, auf der Grundlage dieser Entscheidung in Zukunft Sanktionen zu verhängen.
Das geplante EU-US Data Privacy Framework wird in der Entscheidung nicht erwähnt. Sollte es in der aktuellen Form umgesetzt werden, könnte es dazu beitragen, den transatlantischen Datenverkehr zu erleichtern. Allerdings drohen dem neuen Abkommen gerichtliche Anfechtungen. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass die Rechtsunsicherheit auch nach der Implementierung anhalten wird.
Die Entscheidung der DSB im Volltext | Zusammenfassung auf GDPRhub | Statement von NOYB
Mehr lesen
Remarketing mit Server-Side-Tracking
Remarketing und Retargeting sind im Online-Marketing allgegenwärtig. Aber funktioniert es auch cookieless mit Server-Side-Tracking?
Neues Datenschutzgesetz der Schweiz: So werden Sie rechtskonform
Am 1. September tritt das neue Datenschutzgesetz (DSG) der Schweiz in Kraft. Worauf Schweizer Unternehmen beim Umstieg auf datenschutzkonformes Tracking jetzt achten müssen.
Auch Norwegen entscheidet in der Rechtssache Google Analytics
Nach Österreich, Frankreich, Italien und Dänemark ist nun auch die norwegische Datenschutzbehörde zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass die Verwendung von Google Analytics nicht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht.