2. März 2023

Auch Norwegen entscheidet in der Rechtssache Google Analytics

Nach Österreich, Frankreich, Italien und Dänemark ist nun auch die norwegische Datenschutzbehörde zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass die Verwendung von Google Analytics nicht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht. 

Die Datenschutz-NGO NOYB hat bei den EU-Datenschutzbehörden eine Beschwerde gegen eine Reihe von europäischen Websites eingereicht. NOYB ist der Ansicht ist, dass die Websites unter Verstoß gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten aus dem europäischen Wirtschaftsraum übermitteln, indem sie das US-amerikanische Analysetool Google Analytics verwenden.

Eine der beanstandeten Websites, telenor.com, ist norwegisch und hat früher Google Analytics verwendet. Die norwegische Datenschutzbehörde Datatilsynet hat daher diesen Fall untersucht. Die vorläufige Schlussfolgerung ist, dass die Verwendung von Google Analytics gegen die Übermittlungsvorschriften der Datenschutz-Grundverordnung verstoßen hat.

Europäische Koordinierung

Aufgrund der hohen Anzahl von Beschwerden über die Verwendung von Google Analytics auf europäischer Ebene hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) eine Arbeitsgruppe zur Koordinierung der Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet. Der Grund dafür ist, dass Datenschutzbehörden verpflichtet sind, die Datenschutz-Grundverordnung im gesamten EWR gleich auszulegen.

Das EDPB leistet gute Arbeit, indem es sicherstellt, dass die Aufsichtsbehörden das Gesetz auf harmonisierte Weise anwenden. Was die Verwendung von Google Analytics betrifft, hat sich ein klarer europäischer Konsens herausgebildet„, sagt Tobias Judin, Abteilungsleiter bei der dänischen Datenschutzbehörde.

Die Datenschutzbehörden in Österreich, Frankreich und Italien sowie die Datenschutzbehörde für die EU-Einrichtungen (EDSB) haben bereits entschieden, dass die Verwendung von Google Analytics gegen die Datenschutzvorschriften verstößt. Darüber hinaus kommt die dänische Datenschutzbehörde in einem Leitfaden zu diesem Thema zu demselben Schluss, und auch die liechtensteinische Datenschutzbehörde hat sich kritisch über das Tool geäußert.

Was passiert jetzt mit Google Analytics?

Sollte auch die norwegische Datenschutzbehörde entscheiden, dass die Verwendung von Google Analytics durch die betreffende Website gegen die DSGVO verstößt, könnte dies auch Folgen für andere norwegische Websites haben. Daher bekräftigt die norwegische Behörde ihre Empfehlung, Alternativen zu Google Analytics zu prüfen. Detailliertere Informationen, welche Erwartungen man an norwegische Websites hat, werden frühestens Ende April zur Verfügung stehen.

Universal Google Analytics  oder GA4?

Zum Zeitpunkt der Beschwerde verwendete die betreffende Website Universal Google Analytics. Die Datenschutzbehörde hat sich im konkreten Fall zwar nicht dazu geäußert, ob bei Google Analytics 4 dieselben Vertöße vorliegen. Doch soweit einsehbar, wird Google Analytics 4 die von der Datenschutzbehörde festgestellten Probleme nicht unbedingt beheben. In diesem Zusammenhang kann es nützlich sein, sich auf die Leitlinien der dänischen Datenschutzbehörde zu beziehen, in denen genau dies festgestellt wird.


Quelle: datatilsynet.dk | NOYB


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